Weiderind war tragend

Mitte März 2009 lieferte der Händler neun Weiderinder (535 €/Tier). Im Sommer sonderte sich ein Tier ab, es war tragend. Leider war das Kalb tot. Der Tierarzt stellte uns 350 € in Rechnung. Jetzt will der Händler das Rind nicht zurücknehmen und die Kosten erstatten. Wie ist die Rechtslage? Wir hatten ein Weiderind und kein gedecktes Tier bestellt.

Sie haben mit dem Händler einen Kaufvertrag über ein „Weiderind“ geschlossen. Einen Gewährleistungsanspruch haben Sie, wenn das gelieferte Tier mangelhaft war. Sie sind der Auffassung, dass es einen Mangel darstellt, wenn ein „Weiderind“ tragend ist.

Jedoch gibt es keinen feststehenden Begriff des Weiderindes, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass ein Weiderind nicht tragend sein darf. Auch ein tragendes Rind ist ein „Rind“ und kann – bei...