Bei der Ermittlung eines angemessenen Pensionspreises sollten aus Sicht des Pensionsgebers die entstandenen Kosten, insbesondere die Futterkosten, die Arbeitserledigungskosten und die Gebäudekosten abgegolten werden.
Ihre Tiere mit einem Abgabegewicht von 300 kg verursachen tägliche Grundfutterkosten von etwa 1,10 € inklusive Bereitstellung von Mineralfutter bzw. Lecksteinen. Die Arbeitserledigungskosten sind mit 0,50 €/Tier/Tag zu veranschlagen. Für die Gebäudebereitstellung und Abgeltung sonstiger allgemeiner Kosten sind weitere 0,20 €/Tier/Tag zu kalkulieren. Insgesamt sollten Sie dem Nachbarn daher rund 1,80 €/Tier/Tag erstatten.