Mündlicher Abnahmevertrag von Absetzern

Leserfrage: Wir mästen Bullen und haben mit einem Betrieb einen mündlichen Vertrag zur Lieferung. Sind mündliche Geschäfte verbindlich?

Wochenblatt-Leser Georg W. in S. fragt: Wir mästen Bullen und haben mit einem Betrieb einen mündlichen Vertrag zur Lieferung von Absetzern abgeschlossen. Mit der dritten Lieferung gab es gesundheitliche Probleme mit den Tieren. Müssen wir weitere Tiere abnehmen? Sind mündliche Geschäfte verbindlich?

Dr. Frank Greshake, Referent für Tierproduktion, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Grundsätzlich gelten in der Landwirtschaft wie in der übrigen Wirtschaft auch mündlich abgeschlossene Verträge. Kommt es zu Problemen und es steht Aussage gegen Aussage, weil kein Dritter...