Bei einer Haltung auf Stroh kann in einem Tiefstreustall der Rottevorgang von Mist nicht beschleunigt werden. Hier wäre lediglich eine Zugabe von Gesteinsmehl zur Aufwertung und/oder die zeitnahe Ausbringung und Entleerung des Stalls vor Winter möglich (bevor die in der DüVO angedachte Sperrfrist eintritt). Wenn Sie den Mist aus dem Stall rausfahren und aufsetzen können, fördert grundsätzlich viel Bewegung, also Umsetzung und Durchmischung, Luft und gleichmäßige Wasserzugabe den Rottevorgang.
Dies zeigt ein Beispiel im südlichen Baden-Württemberg auf einem Grünlandbetrieb mit Wasserschutzgebietsausweisung: Man kann die Umsetzung deutlich beschleunigen, wenn man eine im Querschnitt dreieckige Miete von max. 1,50 m Höhe aufsetzt und diese Miete alle vier bis sechs Wochen mit einem Kompostumsetzer maschinell umsetzt. Die Vermischung und auch das Einbringen von Luft beschleunigt bei einem strohigen Mist derart die Rotte, dass nach sechs Monaten ein quasi erdiges Substrat entsteht. Neben den Kosten und dem Arbeitszeitaufwand ist auch darauf zu achten, dass weitgehend der Stickstoff „verfliegt“. Außerdem sollte dabei der Mist, sobald er weißlich wird, feucht gehalten/bewässert werden.
Soweit uns bekannt, kann auch die Sperrfrist auf Antrag um vier Wochen verschoben werden. Das heißt, wenn Sie die Sperrfrist nach vorne verschieben, dürften Sie auch früher wieder ausbringen, etwa im Januar. Damit wären Sie im Betrieb wiederum flexibler.