Die Definition bzw. die Systembeschreibung eines Offenfrontlaufstalles wird in Deutschland regional und auch zwischen den Tierarten mitunter unterschiedlich gesehen.
Klassischerweise beschreibt sich ein Offenfrontlaufstall darin, dass er vorzugsweise nach Süden bzw. Südosten über eine offene Traufseite verfügt, die verbleibenden drei Wände aber weitestgehend geschlossen sind.
In Abwandlung zu den klimatischen Anforderungen durch die Tiere und den wechselnden Wetterbedingungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr der offenen Fronten mit feststehenden oder flexiblen, windbrechenden Netzen ausgestattet.
In der Haltungsstufe 3 wird in Bezug auf die Haltung Folgendes gefordert:
- Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (3 m²/Tier)
- oder Laufstallhaltung mit Weidegang (mindestens 120 Tage à 6 Stunden)
- oder Offenfrontlaufstall,
- keine Anbindehaltung.
Der Offenfrontlaufstall definiert sich in der Haltungsform 3 so, dass ein Verschluss der Außenflächen zeitweise erfolgen kann, um eine negative Beeinflussung der Tiergesundheit zu vermeiden. Entsprechend der Definition muss eine Längsseite des Stalles auf ihrer gesamten Länge auf mindestens 60 % der Wandhöhe dauerhaft offen bzw. geöffnet sein oder beide Längsseiten des Stalls sind auf ihrer gesamten Länge jeweils auf mindestens 30 % der Wandhöhe dauerhaft offen oder geöffnet. So wird deutlich, dass klassische Liegeboxenlaufställe mit Curtainsystemen dem geforderten Offenfrontlaufstall entsprechen, wenn die oben genannten Anforderungen bezüglich der offenen Flächen sichergestellt werden. Ein Verschluss der Außenflächen darf zeitweise erfolgen, wenn die Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Die Zeit und Dauer des Verschlusses sind mit Angabe des Grundes zu dokumentieren.
(Folge 45-2021)