Für Anbindestall nicht geeignet

Über die RUW hatte ich drei hochtragende Rinder gekauft. Ich hatte betont, dass ich einen Anbindestall habe und somit zwischen den Tieren hergehen muss. Ein Viehhändler lieferte mir dann zwei Tiere, ein weiteres bezog ich direkt von einem Bauern. Die zwei Rinder vom Händler sind so wild, dass sie kaum anzufassen sind. Ich bürste sie täglich, damit sie zutraulicher werden, ohne Erfolg. Vor Tagen hat das erste Tier gekalbt. Es lässt sich nicht anfassen und melken. Die RUW hat das Tier abgeholt, allein aus Kulanzgründen. Kann ich die Rückgabe beider Tiere fordern, weil ich nicht bekommen habe, was ich bestellt hatte?

Fraglich ist, ob ein Mangel vorliegt, der Gewährleistungsansprüche auslösen kann. Haben Sie mit dem Verkäufer tatsächlich eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend getroffen, dass die Tiere für den üblichen Kontakt in einem Anbindestall geeignet sein und einen entsprechenden Charakter haben müssen, weichen die tatsächlichen Eigenschaften der Tiere von den vertraglich vereinbarten ab, sodass ein Mangel vorliegt. In diesem Fall...