Entsorgung toter Tiere teurer?

Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Gemischtbetrieb mit Milchvieh, Sauen sowie einigen Pferden. Jetzt habe ich die Rechnung für die Abholung und Beseitigung der im ersten Quartal 2015 bei uns verendeten Tiere erhalten. Warum fällt diese bei fast identischer Tierzahl etwa dreimal so hoch aus wie im Vorjahr?

Grund für die Gebühren­erhöhung ist das zum 1. Januar 2015 geänderte „Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz“ Mit diesem Gesetz wurden in NRW die öffentlichen Beihilfen zur Tierkörperbeseitigung spürbar reduziert. Wesentliches Element der Neuregelung ist die Einführung einer Obergrenze von 640 € der jährlichen Gesamtkosten für die Beseitigung von Falltieren. Bis zu diesem Betrag werden die Kosten zu 75 % von den beseitigungspflichtigen Kreisen und kreisfreien Städten übernommen. 25 % müssen die Tierhalter tragen. Über 640 € jährlich hinausgehende Tierkörperbeseitigungskosten müssen die Tierbesitzer vollständig selbst begleichen. Die bisherige Trennung in Logistik- und Beseitigungskosten entfällt. Dazu ein Beispiel:

  • Belaufen sich die Gesamtkosten eines Betriebes auf 640 €, zahlt...