Wie ermittele ich den Ballonfahrer?

Unser Pferdehof wird oft von Heißluftballons überflogen. Jetzt ist ein Ballon auf unserer Weide am Haus gelandet, sofort wieder aufgestiegen, auf dem abgeernteten Weizenfeld gelandet und dann weggeflogen. Vermutlich war es ein Übungsflug. Auf der Weide liefen unsere Stuten. Sie flüchteten vor Panik in die Reithalle. Unsere Tochter schloss das Tor, zum Glück ist nichts passiert. Wie können wir uns gegen die dreisten Ballonfahrer wehren?

Grundsätzlich dürfen Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz (§ 25 Abs. 1) außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Eine Ausnahme gilt, wenn der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Der erste Fall trifft bei Heißluftballonen zu. Hier jedoch ist die Besatzung des Ballons verpflichtet, dem Grundstückseigentümer über Namen und Wohnsitz...