„Weidepension“ zulässig?

Wir haben Grünland (10 ha) langfristig gepachtet. Laut Vertrag ist eine Unterverpachtung nicht gestattet. Da wir den Aufwuchs nicht komplett benötigen, möchten wir zwei Pferdehaltern gegen Entgelt für fünf Jahre erlauben, ihre Tiere auf die Weide zu stellen. Handelt es sich dabei um Unterverpachtung? Müssen wir den Verpächter fragen?

Nach § 589 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Pächter ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt, die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu
überlassen, insbesondere die Sache weiterzuverpachten. So regelt es auch Ihr Pachtvertrag. Verstoßen Sie trotz Abmahnung gegen dieses Verbot, kann Ihnen der
Verpächter das Pachtverhältnis...