Tierseuchenkasse: Pferde melden?

Seit Kurzem halte ich meine beiden Pferde sowie zwei Pensionspferde in Eigenregie bei mir hinterm Haus. Jetzt hat mir ein Bekannter erzählt, dass ich die Pferde bei der Tierseuchenkasse melden muss. Stimmt das? Ich bin aber doch kein Landwirt. Wer muss den Beitrag zahlen: der Halter oder der Besitzer?

Wenn Sie eigene und andere Pferde in einem gemeinsamen Stall halten und versorgen, dann sind Sie nach den rechtlichen Vorgaben bei der Tierseuchenkasse NRW meldepflichtig: „Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand … bis zum 31. Januar schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden“ (§ 1 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung).

Gemeldet werden muss bei Pferden die Zahl der Tiere jeweils am 1. Januar eines Jahres. Sollten Sie mehr als 49 Pferde halten und nach dem 1. Januar bis zum 15. Februar Ihren Bestand um 10 % und mehr erhöhen, dann müssen Sie zum...