Sperrfrist auch für Pferdemist?

Wir halten hobbymäßig einige Pferde. Der Festmist besteht zu 75 % aus Stroh. Muss ich dafür auch die Regeln der neuen Düngeverordnung bezüglich Lagerung und Sperrfrist einhalten? Darf ich den Mist auch in einer Halle lagern?

Die neue Düngeverordnung kommt auch bei Pferdemist mit hohem Strohanteil zum Tragen. Sie müssen die Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren einhalten. Diese dauert vom 15. Dezember bis zum 15. Januar. In dieser Zeit darf kein Festmist auf Acker oder Grünlandflächen aufgebracht werden.

Für die Lagerung gilt Folgendes: Für Festmist von Huf- und Klauentieren...