Auch Pferdemist sollte auf einer dafür geeigneten flüssigkeitsdichten Mistplatte mit seitlichen Aufkantungen gelagert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass Jauche und Regenwasser in geeigneten Vorratsbehältern aufgefangen werden.
Die Lagerung am Feldrand ist gesetzlich nicht geregelt. Die Mitarbeiter der zuständigen Kreise beurteilen die Feldrandlagerung sehr unterschiedlich. Eine Lagerung von Festmist am Feldrand sollte eigentlich nur der Bereitstellung des Mistes für die Ausbringung dienen. Insofern wären zwei bis drei Wochen völlig ausreichend.
Laut KTBL-Richtlinie zur Festmistaußenlagerung sollte der Lagerplatz jährlich gewechselt werden, zu Oberflächengewässern mindestens 20 m Abstand eingehalten werden, die Grundwasserflurabstände mindestens 1,5 m betragen und die gelagerte Menge in einer pflanzenbaulich sinnvollen Relation zu der zu düngenden Fläche stehen. Die maximale Lagerdauer darf sechs Monate nicht überschreiten. Genauere Informationen können bei den für die Außenlagerung zuständigen Unteren Kreisordnungsbehörden oder den Ordnungsämtern der Gemeinden eingeholt werden.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass mit Erlass der neuen Düngeverordnung voraussichtlich auch für Festmist ab 2020 eine Lagermöglichkeit für mindestens zwei Monate vorhanden sein muss.