Für Ihre Pferde müssen Sie gemäß aktueller Düngeverordnung (DÜV)einen Lagerraum für Festmist von zwei Monaten vorhalten. Dieser Lagerraum kann auch im Stall nachgewiesen werden. Der theoretische Festmistanfall liegt laut DÜV bei einem Großpferd bei 18,67 m³ pro Tier und Jahr und bei einem Pony bei 11,33 m³.
Wenn Sie Festmist auf einer dichten Lagerstätte ohne Überdachung lagern, entsteht zusätzlich Jauche durch austretendes Niederschlagswasser aus dem Mistkegel. Laut Düngeverordnung unterliegt dieser flüssige Wirtschaftsdünger allerdings einer sechsmonatigen Lagerdauer. Außerdem ist auch klar geregelt, dass dieses verschmutzte Niederschlagswasser nicht einfach in die belebte Bodenzone abgeleitet werden darf, sondern ordnungsgemäß aufgefangen und gelagert werden muss. Das Lagerraumvolumen für Jauche ist dabei abhängig von der Grundfläche der Mistplatte und der Niederschlagsmenge Ihres Ortes, wobei eine Verdunstungsrate von 15 % von der Niederschlagsmenge abgezogen wird. Wenn Sie die Jauche in eine Güllegrube in einem Stall ableiten, muss dieser Lagerraum eine baulich dichte Ausführung aus Beton haben. Ein gepflasterter Boden ist definitiv nicht dicht und daher nicht zulässig.
Wenn Sie den Mist in einem Stall oder auf einer überdachten Mistplatte lagern, entsteht kein Jauchewasser und Sie sind nur an die zwei Monate Lagerdauer für Festmist gebunden. Für zwei Pferde macht es wirtschaftlich keinen Sinn, eine neue Jauchegrube zu bauen, daher sollten Sie den Mist auf einer überdachten, dichten Fläche lagern, um die sechsmonatige Lagerdauer für flüssige Wirtschaftsdünger zu umgehen.
(Folge 48-2020)