Pferd verletzt: Haftet Telekom?

In meiner Weide steht ein Telefonmast der Telekom, der seitlich mit einem schräg nach unten verlaufenden Drahtseil gesichert ist. Das Seil ist fest im Boden verankert und nicht geschützt. Eines meiner jungen Pferde hat sich nun böse im Gesicht verletzt, weil es im Galopp gegen das Seil gelaufen ist. Hätte die Telekom den Mast sichern müssen? Kann ich die Tierarztkosten zurückfordern? Bislang ist noch nie etwas passiert.

Nein, das wird kaum der Fall sein. Zwar hat die Telekom als Eigentümerin der Telekommunikationslinie dafür zu sorgen, dass von ihren Anlagen keine Gefahren ausgehen. Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht trifft jedermann, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage für Dritte schafft oder andauern lässt, etwa durch die Errichtung einer Anlage oder die Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist. Wer zum Beispiel einen Hofladen eröffnet, muss dafür sorgen, dass im Laden und auf der...