Weidebegrenzungen müssen verletzungs-, ausbruchssicher und langlebig sein. Auch wenn ein Ausbruch der Tiere nie zu 100 % verhindert werden kann, senken gut sichtbare, stabile Zäune mit ausreichender Höhe und einem Abschreckungseffekt das Ausbruchsrisiko deutlich. Unter den Gesichtspunkten Hütewirkung, Standort und Standdauer gibt es verschiedene Zaunvarianten. Weidezäune für verschiedene Tierarten und Einsatzgebiete unterscheiden sich hierbei jedoch lediglich in der Höhe, der Anzahl der Querabgrenzungen und teilweise beim Zaunmaterial. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Nutzung als Außen- oder Innenzaun.
Die Einzäunung sollte eine erforderliche Höhe von grundsätzlich mindestens 1,20 m aufweisen oder der Formel „0,75 x Widerristhöhe des größten Pferdes“ entsprechen. Bei einem Pony mit der Widerristhöhe von 100 cm sollte der Zaun also eine Mindesthöhe von etwa 75 cm haben. Außenzäune sollten mit mindestens drei Querabgrenzungen versehen sein. Bei Innenzäunen, zum Beispiel solchen, die den Pferden lediglich verschiedene Portionsweiden zuweisen, reichen oftmals auch zwei Querabgrenzungen aus.
Der Abstand der Querabgrenzungen untereinander sowie der untersten Abgrenzung zum Boden sollte zwischen 40 und 70 cm betragen. Wichtig ist es, hierbei die Größe und die Eigenschaften der Pferde zu berücksichtigen. Bei kleinen Tieren sind kleinere Abstände zu wählen, um nicht durch eine größere „Lücke“ den Respekt des Tieres vor dem Zaun zu verringern. Dabei dürfen jedoch keine Abstandsmaße (Spaltmaße) zwischen 5 und 30 cm (Fohlen, Jährlinge und kleine Ponys zwischen 3 und 30 cm) entstehen, denn diese gefährlichen „lichten Weiten“ können zu erheblichen Verletzungen führen. Als Innenbegrenzung zur Unterteilung von Portionsweiden ist ein Elektrozaun uneingeschränkt zu empfehlen. Über die Eignung als alleinige Außeneinzäunung bestehen – auch in der Rechtsprechung – unterschiedliche Ansichten.
In der Praxis haben sich Außenzäune mit Holzpfosten und drei Reihen Elektrobreitband in an den Pferdebestand angepasster Höhe bewährt. Baurechtliche Vorschriften können sich von Bundesland zu Bundesland und sogar zwischen Landkreisen und einzelnen Gemeinden erheblich unterscheiden. Bevor ein Zaun errichtet wird, empfiehlt es sich daher in Erfahrung zu bringen, welche Vorschriften gelten.
Richtwerte sind sowohl in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des BMELV vom 9. Juni 2009 als auch in der Broschüre „Sichere Weidezäune“ des „aid Infodienstes“ zu finden.
(Folge 8-2021)