Einstellerin hat fristlos gekündigt

Anfang des Monats hat eine Einstellerin ihre Pferdebox fristlos gekündigt. Wir hatten nichts Schriftliches vereinbart. Sie hat ihr Pferd mitgenommen und will nichts mehr zahlen. Was können wir tun? Welche Kündigungsfrist gilt bei einem mündlichen Vertrag?

Die Kündigungsfrist hängt davon ab, ob der Vertrag als Miet- oder Pensionsvertrag (Verwahrungsvertrag) ausgestaltet ist. Während bei einem Mietvertrag lediglich die Überlassung der Pferdebox geschuldet wird, nimmt der Stallbesitzer bei einem Pensionsvertrag das Tier in Obhut; er sorgt sich um das Füttern, Misten, Tränken, den Weidegang usw. Die meisten Einstellerverträge sind als Pensionsverträge ausgestaltet.

Den Parteien steht es im Rahmen eines Miet- oder auch Pensionsvertrages frei, die Kündigungsfristen individuell zu vereinbaren. In diesem Falle gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Sollten Sie mit der Einstellerin Kündigungsfristen – auch mündlich – vereinbart haben, dann muss sich...