Seit einigen Jahren werden Bremsenfallen insbesondere auf Pferdeweiden vermehrt eingesetzt. Eine Bremsenfalle besteht aus einem schwarzen Ball, der für die lästigen Bremsen aussehen soll wie das Hinterteil eines Pferdes. In der Sonne heizt sich der Gummiball auf und soll so die Bremsen anlocken. Mit einer trichterförmigen Vorrichtung sollen die lästigen Pferdebremsen in ein Fanggefäß geleitet werden, wo sie verenden sollen. Die Idee klingt gut. Tatsächlich ist der Einsatz von Bremsenfallen zum Schutz der Pferde vor diesen Plagegeistern kritisch zu sehen und die Wirksamkeit fraglich. Vor allem, weil in Bremsenfallen vergleichsweise wenig lästige Insekten, dafür umso mehr besonders geschützte Insekten verenden. Dazu schreibt das Umweltministerium NRW:
Studie zeigt negative Wirkung: Eine im März 2020 veröffentlichte Studie (Jäckel et al. 2020, in Natur und Landschaft Heft 3) kam nun zu dem Ergebnis, dass Bremsenfallen wenig selektiv sind und somit negative Wirkungen auf die Biodiversität haben können. Bei Freilanduntersuchungen wurde der Inhalt von sechs Bremsenfallen mit diesem Fangmechanismus an verschiedenen Standorten im Kreis Gütersloh und in Bielefeld zwischen Mai und Oktober 2017 wöchentlich analysiert. Von den insgesamt rund 53.000 gefangenen Individuen gehörten lediglich rund 2000 zu den Bremsen (rund 4 %). Die mit Abstand höchste Gesamtanzahl an Individuen wurde in einem Naturschutzgebiet gefangen. Insgesamt wurden Fliegen am häufigsten gefangen. Aber auch 410 Schmetterlinge (Lepidoptera) und 70 Wildbienen wurden durch die Fallen erfasst.
Verstoß gegen Artenschutz: Auf der Grundlage dieser Studie kam das Umweltministerium NRW zu dem Schluss, dass der Einsatz von Bremsenfallen vor allem in den naturschutzfachlich wertvollen Schutzgebietskulissen gegen das Artenschutzrecht verstößt.
Regelung zum Aufstellen: Das Umweltministerium NRW hat mit Runderlass vom 11. September 2020 Regelungen zum Einsatz von Bremsenfallen an die nachgeordneten Naturschutzbehörden herausgegeben. Demnach dürfen Bremensenfallen
- nicht innerhalb des Nationalparks, eines FFH- oder Naturschutzgebietes oder eines gesetzlich geschützten Biotops aufgestellt werden;
- auch außerhalb der zuvor genannten Schutzgebiete ist der Einsatz sogenannter „Bremsenfallen“ in der Regel zu unterlassen.
- Mit dem übergeordneten Ziel des Artenschutzes und unter Abwägung von Maßnahmen zum Schutz von Pferden ist ein auf die Hauptflugzeit der Bremsen – 1. Juni bis 15. September – zeitlich begrenzter Einsatz von Bremsenfallen zulässig.
Dadurch lässt sich der Beifang anderer, besonders geschützter Insekten im Regelfall so vermindern, dass artenschutzrechtliche Belange gewahrt bleiben.
(Folge 17-2021)