In Deutschland kommen zwei Rattenarten vor. Die Hausratte (Rattus rattus) ist eng an Gebäude, Scheunen und Lager gebunden. Sie ist in den letzten Jahrzehnten extrem selten geworden. Im Gegensatz dazu kommt die Wanderratte (Rattus norvegicus) fast überall vor. Als Material- und Vorratsschädling ist sie in Siedlungen, in Industrie und Handel sowie in der Landwirtschaft gefürchtet. Ihre Vorliebe für Gewässer hat ihr den Beinamen „Wasserratte“ eingebracht.
Einzelne Tiere können mit Schlagfallen gefangen werden. Der Erfolg steht und fällt mit der Sachkenntnis. Deshalb sollte man es erfahrenen Schädlingsbekämpfern überlassen.
Haben sich die Tiere erst einmal festgesetzt und vermehrt, sind Giftköder das Mittel der Wahl. Diese wirken zeitversetzt, da sie die Blutgerinnung hemmen. Die Tiere sterben erst drei bis fünf Tage nach Köderaufnahme. So kann keine Köderscheu aufkommen.
Giftköder sollte nach Möglichkeit nur ein erfahrener Schädlingsbekämpfer auslegen. Anhand der Rattenspuren erkennt er Laufwege, Nest- und Futterplätze. Er weiß, an welchen Stellen die Köderauslage zum Erfolg führt, welches Präparat am besten geeignet ist, wie viel er davon einsetzen muss und was zu tun ist, wenn die Ratten den Köder schlecht annehmen.
Im Fachhandel gibt es Fraßköder, die auch von Privatanwendern eingesetzt werden dürfen. Meist enthalten sie als Wirkstoff Blutgerinnungshemmer der ersten Generation, wie Warfarin, Chlorophacinon und Coumatetralyl. Schüttköder auf Haferflocken- oder Weizenbasis sowie Gel- und Pastenköder werden von den Ratten meist besser angenommen als feste Wachs-Köderblöcke. Diese sind für feuchte, nahrungsarme Umgebungen vorgesehen.
Bei sehr starkem Befall, bei schwierig zu bekämpfenden oder wirkstoffresistenten Populationen werden Präparate mit den hochgiftigen Blutgerinnungshemmern der zweiten Generation eingesetzt wie Brodifacoum, Difenacoum und andere. Diese dürfen nur von Personen mit geprüfter Sachkunde verwendet werden. Neben Schädlingsbekämpfern sind das nach wie vor Landwirte oder Gärtner mit einem aktuellen Sachkundenachweis Pflanzenschutz.
Für alle Mittel gilt: Giftköder dürfen nur verdeckt ausgebracht werden und müssen unzugänglich für andere Tiere sein, beispielsweise in Rattenköderboxen.
(Folge 14-2018)