Marderlosung ist wurstförmig, spiralförmig gedreht und an einem Ende zu einer Spitze ausgezogen. Sie ist etwa 8 bis 10 cm lang und hat einen Durchmesser von rund 1 cm.
Marder setzen ihre Losung gerne an etwas erhöhten Punkten, zum Beispiel Baumstubben, ab. Diese Angaben gelten für beide heimischen Marderarten, wobei sich Steinmarder häufiger in der Nähe menschlicher Siedlungen oder von Gebäuden aufhalten, während der scheuere Baummarder den Wald und die freie Natur bevorzugt. Darüber hinaus soll die Steinmarderlosung deutlich strenger und unangenehmer riechen als die des Baummarders.
Nach der Form könnte es sich bei der abgebildeten Losung um Marderkot handeln, hinsichtlich der Größe ist der Befund nicht ganz eindeutig. Die Losung könnte auch von einem anderen Vertreter aus der Familie der Marder (Mustelidae) stammen, etwa vom Hermelin, dessen Losung nur etwa 3 bis 4 cm lang ist, bei einem Durchmesser von 0,5 bis 1 cm.
Auf der Suche nach Ruhe- und Wurfplätzen gelangen Steinmarder immer wieder in Häuser und werden dann durch den Lärm, den sie verursachen, als „Poltergeister“ lästig. Auch lassen sie, besonders während der Ranzzeit, gelegentlich katzenartige Schreie hören.
Um einen Steinmarder dauerhaft zu vertreiben, ist es hilfreich zu wissen, auf welchem Weg er ins Gebäude gelangt. Wenn dieses Loch gefunden ist und gut verschlossen werden kann, ist das Problem schnell gelöst. Im Frühjahr sollte hierbei allerdings Vorsorge getroffen werden, dass nicht eine Fähe von ihren Jungen getrennt wird.
Ist das Einschlupfloch schwer zugänglich oder nicht auffindbar, kann versucht werden, den Marder zu vergrämen. Diesbezüglich werden verschiedene Maßnahmen diskutiert, über deren Wirksamkeit hier allerdings keine zuverlässigen Versuchsergebnisse vorliegen. So soll es helfen, den Aufenthaltsort von einem wildscharfen Hund absuchen zu lassen. Auch das Verteilen von Hunde- oder Menschenhaar soll den Marder von einem Dachboden vertreiben. Andere sind der Ansicht, durch blinkende Bauleuchten oder laute Radios, die in unregelmäßigen Abständen an- und abgeschaltet werden, könne der Marder vertrieben werden. Inzwischen sind auch verschiedene Präparate auf dem Markt, die als „Anti-Marder-Spray“ den Marder mit Duftstoffen zuverlässig von Dachböden, aus Schuppen oder dem Motorraum von Autos vertreiben sollen.
Gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes gehören Baum-, Steinmarder und Hermeline zum jagdbaren Wild. Allerdings sind Baummarder in Nordrhein-Westfalen ganzjährig zu schonen. Hermeline dürfen in NRW vom 1. August bis zum 28. Februar bejagt werden, Steinmarder vom 16. Oktober bis zum 28. Februar.
Jagdausübungsberechtigte können den Steinmarder auch mit einer geeigneten Falle bejagen.