Zu viele frei laufende Hauskatzen

Ein Nachbar hält sechs frei laufende Hauskatzen. Dass auch streunende Hauskatzen den Wildtierbestand stören, Stress erzeugen, Tiere fangen, quälen und töten, sollte hinreichend bekannt sein, Katzen sind so veranlagt. Doch wer ist neben dem Katzenhalter zuständig für deren Reduzierung auf eine „vertretbare“ Anzahl? Ordnungsamt (Gemeinde) oder Veterinäramt (Kreis)?

Wer in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt Katzen laufen lässt, muss nach der Änderung des Landesjagdgesetzes zwar nicht mehr befürchten, dass seine Katze im Rahmen des befugten Jagdschutzes ­geschossen wird. Er muss aber gleichwohl mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Denn gemäß § 55 Absatz 2 Nr. 8 Landesjagdgesetz (LJG) NRW handelt ein Tierhalter ordnungswidrig, wenn er seine Katze oder eine solche, die seiner Aufsicht unterstellt ist, ­unbeaufsichtigt im Revier laufen lässt. Nach § 56 Absatz 2 LJG NRW kann die Geldbuße bis 5000 € betragen.

Ist es mit einem erstmaligen Bußgeld nicht getan, muss ein Tierhalter...