Sachkunde erneut nachweisen?

Zwischen 1998 und 2015 habe ich Berner Sennenhunde besessen. Eine Sachkunde musste ich damals nicht nachweisen, da ich vor Inkrafttreten bereits Besitzer eines großen Hundes war. Jetzt möchte ich erneut einen Berner Sennenhund erwerben. Muss ich den Sachkundenachweis nun erbringen oder gilt für mich weiterhin die damalige Ausnahmeregelung?

Das Landeshundegesetz (LHundG NRW, 2003) fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden, sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Der Berner Sennenhund zählt in diesem Fall zur Gruppe der großen Hunde, das heißt, Hunde die ausgewachsen mindestens 20 kg schwer oder mindestens 40 cm groß (Widerristhöhe) sind bzw. werden.

Sie haben nach eigenen Angaben vor Inkrafttreten des Landeshundegesetzes NRW über einen Zeitraum von länger als drei Jahren Berner Sennenhunde gehalten. Damit werden Sie nach Vorlage entsprechender Nachweise von dem...