Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind eine sinnvolle Sache. Denn im Laufe eines Hundelebens kann es durchaus zu Schäden an fremden Rechtsgütern kommen. Besonders, wenn es der erste Hund sein sollte, ist es auch richtig, gemeinsam mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen. Ein Sachkundenachweis, beispielsweise vom Tierarzt, ist durchaus auch sinnvoll. Vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.
Auch ein Nichtjäger darf einen Rauhaardackel erwerben und hierfür eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, ohne dass er mit diesem Hund an einer Jagdeignungsprüfung oder sonstigen Brauchbarkeitsprüfung teilnimmt.
Für den Nichtjäger, der über keine Jagdhaftpflichtversicherung verfügt, sondern eine gewöhnliche Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließt, ist eine jagdliche Brauchbarkeitsprüfung nicht nötig. Abgesehen davon, dass Sie als Nichtjäger den Hund nicht selbst durch eine solche Brauchbarkeitsprüfung führen können, sondern dies durch einen Hundeführer mit Jagdschein übernommen werden müsste, kommt für Sie als Nichtjäger der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung ohnehin nicht in Betracht.
Wer als Jäger einen Jagdhund führt, muss sich mit Blick auf die ohnehin nötige Jagdhaftpflichtversicherung nicht doppelt versichern und zusätzlich auch noch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Denn Jagdhunde sind nach den Statuten der meisten Versicherer über die „Jagdhaftpflichtversicherung“ mitversichert. Diese Mitversicherung gilt allerdings nur für Jagdhunde und nicht für sonstige Hunderassen. Deshalb verlangen viele Versicherungen zum Nachweis, dass es sich um einen Jagdhund handelt, eine entsprechende Prüfung. Es gibt aber auch Versicherungen, denen es bereits ausreicht, wenn von einer sachkundigen Person eine Bestätigung zur Brauchbarkeit erfolgt.
Jäger sollten hier die Versicherungsbedingungen vergleichen. Da Welpen und junge Hunde nicht von Anfang an jagdlich brauchbar sein können, verlangen die meisten Anbieter einen solchen Nachweis erst nach einer Übergangszeit.
Sollten Sie als Nichtjäger durch den Erwerb des Jagdhundes selbst Interesse an der Jagd bekommen, würden Sie als Jungjäger mit Abschluss der Jagdhaftpflichtversicherung die zusätzliche Haftpflicht nicht mehr benötigen.
(Folge 36-2019)