Der Gesetzgeber hat keine grundsätzlichen Einwände gegen Haustierbestattungen auf privaten Grundstücken. Wenn Sie ein eigenes Haus mit Garten haben, müssen Sie auch niemanden um Erlaubnis fragen. Nur in einigen Ausnahmefällen dürfen Sie Ihren Hund nicht im Garten begraben, siehe unten.
Folgendes müssen Sie beachten: Das Grab sollte nicht direkt an öffentlichen Wegen liegen. 1 bis 2 m Abstand sind angemessen. Diesen Abstand müssen Sie auch an der Grundstücksgrenze wahren. Außerdem sollte das Grab mindestens 50, besser 60 cm tief sein. Andernfalls könnten eventuell andere Wildtiere versuchen, den toten Körper auszugraben. Zudem darf das Tier keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben.
Das Vergraben im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald, ist nicht gestattet. Ausgeschlossen ist das Vergraben, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt. Denn die Leichengifte könnten das Gewässer oder den Boden verschmutzen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Vergraben auf Ihrem Grundstück eventuell verboten ist, sollten Sie beim zuständigen Veterinäramt (Kreis, Stadt) nachfragen. Das Amt kann, sofern es sich um einen großen Hund wie Dogge oder Schäferhund handelt, einen formlosen Antrag auf Hausbestattung fordern. Die Genehmigung müssten Sie aber in der Regel problemlos erhalten.
(Folge 27-2021)