Bleibt Fischereirecht bestehen?

Mein Vater ist im Besitz eines selbstständigen Fische­reirechts an der Ems. Im Rahmen einer Renaturierung wird zukünftig wahrscheinlich das Flussbett umgelegt. Der alte Emsarm bleibt aber erhalten. Bleibt unser Fischereirecht für diesen alten Emsarm erhalten und bekommen wir gleichzeitig das Fischereirecht an dem neuen Flusslauf? Welche Behörde müsste einen darüber informieren bzw. wo ist das „neue“ Fischereirecht zu beantragen?

Ein selbstständiges Fischereirecht erlischt bei Eingriffen im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen nicht. In § 7 des Landesfischereigesetzes heißt es: „Verändert ein Gewässer durch natürliche Ereignisse oder künstliche Eingriffe sein Bett, so folgt ein selbstständiges Fischereirecht dem veränderten...