Wochenblatt-Lesern Lina F. fragt: Saatkrähen haben meinen im Februar gesäten Hafer stark geschädigt, sodass ich im April neu eingesät habe. Wieder fehlen wegen der Krähen große Flächen. Vorher war auf der Fläche Greening. Ein Nachbaracker, 200 m entfernt, hat keine Probleme. Was kann ich tun?
Bastian Lenert, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Da Sie schreiben, dass auf der Fläche vorher eine Greening-Zwischenfrucht stand, gehe ich davon aus, dass Sie die Fläche in Mulchsaat bestellt haben. Sie ist daher sicher stärker als andere Flächen mit Kleinstlebewesen und Regenwürmern besetzt und bietet den Krähen somit grundsätzlich eine gute Nahrungsgrundlage – auch ohne Hafereinsaat. Erschwerend kommt hinzu, dass die Krähen im April/Mai in der Regel ihre Jungtiere aufziehen.
Aufgrund der Jahreszeit können Sie in diesem Jahr keine Maßnahmen für den Haferbestand ergreifen, sondern diesen nur mit einer angepassten Intensität zu Ende führen. Je nach Grad der Schädigung ist auch ein Umbruch mit anschließender Maissaat denkbar. Sprechen Sie im Zweifel die Pflanzenbauberatung der Landwirtschaftskammer an. Berücksichtigen Sie dann auch die notwendige Änderung im Flächenantrag.
Tiefe Aussaattiefe anstreben
Im Mais wie auch in zukünftigen Haferaussaaten empfiehlt es sich, eine etwas tiefere als praxisübliche Aussaattiefe anzustreben, also etwa 5 cm im Mais und 4 cm im Hafer. Die Aussaat sollte grundsätzlich nur zu optimalen Bedingungen erfolgen, um eine zügige Jugendentwicklung und damit das schnelle Entwachsen der kritischen Phase abzusichern.
Sofern es sich – anders als von Ihnen beschrieben – um Aas- oder Rabenkrähen und nicht die geschützte Saatkrähe handeln sollte, können Sie oder der Jagdausübungsberechtigte bei der Unteren Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Bejagen dieser Krähen beantragen. Weiterhin können Sie Vogelscheuchen, Flugdrachen und Vogelabwehrkanonen einsetzen, deren Wirkung oft aber nur wenige Tage anhält. Das früher praktizierte Aufhängen toter Krähen auf der Fläche erscheint nicht mehr zeitgemäß.
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(Folge 22-2023)