Krähen schädigen jungen Mais

Große Teile unserer Maissaat wurde durch Krähenfraß vernichtet. Die Krähen und auch Fasane ließen sich nicht einmal durch ein „Knallgerät“ beeindrucken. Wer kommt für den Schaden auf?

Fraßschäden durch Krähen unterliegen nicht der gesetzlichen Wildschadenersatzpflicht. Nach § 29 I Bundesjagdgesetz sind nur solche Schäden ersatzpflichtig, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane verursacht worden sind. Schäden, die Krähen angerichtet haben, ersetzt Ihnen folglich weder der Jagdpächter noch die Jagdgenossenschaft. Allerdings wird es auf dem Feld kaum möglich sein, den ersatzpflichtigen Schaden durch Fasane und den nicht...