Wer in Deutschland und Europa Bioeier in den Verkehr bringen möchte, muss sich als Betrieb, zumindest aber mit dem Betriebszweig von einer zugelassenen Kontrollstelle zertifizieren lassen (eine Gesamtbetriebsumstellung ist verpflichtend, wenn die Umstellung und die ökologische Wirtschaftsweise gefördert werden soll).
Um eine Zertifizierung zu bekommen, müssen klar definierte Richtlinien eingehalten werden. Die Basis hierfür bilden die EU-Öko-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 (Öko-VO) in Verbindung mit ihren Durchführungsbestimmungen. Darin sind alle Bestimmungen definiert, die für die Erzeugung/Verarbeitung und den Handel von Bio- und Ökoprodukten wichtig und einzuhalten sind (die beiden Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind damit geschützt). Die Öko-VO gibt es mitsamt ausführlicher Erläuterungen kostenlos beim NRW-Landwirtschaftsministerium oder als Download unter www.oekolandbau.nrw.de. Die Bestimmungen der Ökoverbände gehen teilweise noch über die Anforderungen der Öko-VO hinaus.
Junghennen, die zur Bioeiererzeugung gekauft werden, müssen auch aus ökologischer Aufzucht stammen. Öko-Junghennen sind mittlerweile in ausreichender Zahl vorhanden. Es ist aber ratsam, sich frühzeitig mit einem Aufzüchter in Verbindung zu setzen, um die Junghennen auch tatsächlich zum vorgesehenen Termin in bester Qualität zu erhalten.
Auch das eingesetzte Futter muss Bioqualität haben. Für Geflügel und Schweine gibt es noch eine begrenzte Ausnahmeregelung, dass maximal 5 % des Futters aus konventioneller Erzeugung stammen darf, wobei die zugelassenen Futtermittel genau aufgeführt sind. Es geht dabei um die Sicherstellung einer ausreichenden Eiweißversorgung für die Tiere.
Die Frage nach der Düngung des Hühnerauslaufs stellt sich in den meisten Fällen gar nicht, da entweder Kleegrasmischungen angesät werden, die eine N-Versorgung sicherstellen, oder/und die Betriebe in der Regel durch die Tierhaltung über eine ausreichende Nährstoffversorgung innerhalb des Betriebes verfügen. Sollte im Betrieb dennoch Nährstoffmangel bestehen, kann dieser über zugelassene, organische Düngemittel ausgeglichen werden. Das dürfte bei Hühnerausläufen aber kaum vorkommen.
Informationen erhalten Sie am besten über verschiedene Internetportale (www.oekolandbau.nrw.de oder www.oekolandbau.de). Darüber hinaus bieten die Landwirt-schaftskammer und die Ökoverbände eine kompetente Vor-Ort-Beratung an. Die Kontaktdaten finden Sie auf der genannten NRW-Internetseite.
www.oekolandbau.nrw.de
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