Einstieg in die Imkerei

Schon lange interessiere ich mich für Bienen. Jetzt habe ich beschlossen, mir ein paar Völker anzuschaffen, um die Tiere zu beobachten und eigenen Honig zu produzieren. Brauche ich dafür eine Genehmigung? Welche Auflagen muss ich beachten, wenn ich den Honig verkaufen möchte? Mein Mann und ich bewirtschaften einen landwirtschaftlichen Betrieb, die Bienen sollen auf unseren eigenen Flächen stehen.

Zur Eröffnung einer Imkerei sind keine Voraussetzungen erforderlich. Die Haltung von Bienenvölkern ist grundsätzlich erlaubt. Wer allerdings Bienenvölker in seine Obhut nimmt, muss sich an gesetzliche Regelungen halten. Da ist zunächst das Tierseuchengesetz, speziell die Bienenseuchenverordnung, zu nennen. Hier ist geregelt, dass die Bienenvölker gegen Varroose behandelt werden müssen und die Erkrankung an Amerikanischer Faulbrut dem zuständigen Veterinär gemeldet werden muss. Hier ist auch geregelt, dass der Standort der Bienenvölker dem Veterinär mitgeteilt werden muss. Ferner ist der Bienenhalter verpflichtet, seine Bienenvölker der Tierseuchenkasse zu melden und Beiträge zu entrichten. Erst ab etwa 25 bis 30 Bienenvölker werden im Normalfall Beiträge für die Berufsgenossenschaft anfallen.

Bienenvölker dürfen auch überall aufgestellt werden, wenn die Genehmigung des Grundstücksbesitzers vorliegt. Nur erhebliche Beeinträchtigungen, die von der Bienenhaltung ausgehen, können zu einer Reduzierung der Völkerzahl oder zur Aufgabe des Standortes führen, falls ein betroffener Nachbar zum Beispiel dies fordert.

Honig darf als Urprodukt der landwirtschaftlichen Produktion vermarktet werden. Hier sind nur die Bestimmungen des Lebensmittelrechtes einzuhalten. Die Vorgaben der Lebensmittelhygiene oder der Fertigpackungsverordnung und der Loskennzeichnung sind zu beachten. Näheres hierzu kann man bei den Imkerverbänden oder dem Bieneninstitut der Landwirtschaftskammer in Münster erfahren.

Natürlich ist es sinnvoll, dass sich der Neuimker schult und informiert. Hierzu bieten die Bieneninstitute und Imkerverbände Lehrgänge an, die unter www.imkerakademie.de eingesehen und gebucht werden können. Auch das Internet-Portal www.die-honigmacher.de bietet Schulungs- und Informationsmöglichkeiten für den Neueinsteiger. Wer unter dem Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes (Imker-Honigglas) vermarkten will, muss einem Imkerverein beitreten und einen Fachkundenachweis Honig absolvieren. Das Bieneninstitut der Landwirtschaftskammer in Münster bietet darüber hinaus auch imkerliche Praktika im Bienenwirtschaftsbetrieb an.