Waldschäden durch Gasleitung?

Eine Gasleitung von Thyssen-Gas verläuft neben meinem Acker und Wald im öffentlichen Grund. Um Schäden an der Leitung durch Wurzeln zu vermeiden, will das Unternehmen einen Streifen meines Waldes freischneiden. Müssen wir dies dulden? Gibt es Ausgleich?

Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Gastransportleitung zur überörtlichen Versorgung handelt. Hierfür gelten die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Zur Duldung der Leitung können Sie erst dann verpflichtet werden, wenn durch einen Planfeststellungsbeschluss festgestellt ist, dass die Leitung mit einem bestimmten Schutzstreifen gebaut werden darf. Dann sind alle Grundstücke, die von dem Schutzstreifen betroffen sind, zur Duldung verpflichtet. Das betrifft sowohl die Verlegung der Leitung als auch Schutzmaßnahmen innerhalb des Schutzstreifens. Der Schutzstreifen wird durch...