Mit dem seit November 2011 in Kraft getretenen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz können Emissionsmessungen von Heizungsanlagen als „freie Tätigkeiten“ durch das Schornsteinfegerhandwerk durchgeführt und somit „im freien Wettbewerb“ bei jedem Schornsteinfeger eingekauft werden. Hoheitliche Tätigkeiten wie die „Feuerstättenschau“ und der „Erlass des Feuerstättenbescheides“ dürfen jedoch nur durch die von der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ durchgeführt werden. Um Konflikte mit den Arbeiten des „freien“ Schornsteinfegerhandwerks zu vermeiden, sind die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers eindeutig per Gesetz geregelt.