Nicht nur den Gastank prüfen

Ich habe einen Flüssiggastank, dessen Wartung durch den Lieferanten erfolgt. Für die zehnjährige Prüfung der „nachgeschalteten Anlagenteile“ (Druckregler, Rohrleitungen, Armaturen usw.) bin ich nach Angaben des Lieferanten verantwortlich. Ist diese Prüfung verpflichtend? Wen muss ich über die Ergebnisse informieren? Welche Unterlagen sind dabei vorzulegen bzw. was muss ich an Unterlagen vorhalten?

Flüssiggasanlagen müssen gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers regelmäßig sicherheitstechnisch überprüft werden.

Im privaten Bereich gelten hierfür die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) und im gewerblichen Bereich die Betriebssicherheitsverordnung, also aufgepasst: gewerbliche Schweinehaltung anders als „normaler“ landwirtschaftlicher Betrieb.

Die Überprüfungen des...