Mieter wünscht neue Heizung

Seit 2007 haben wir ein Haus vermietet, das mit Nachtspeicheröfen beheizt wird. Damals haben wir eine Staffelmiete für 20 Jahre vereinbart. Schriftlich haben wir vereinbart, dass der Mieter alle Reparaturen im Haus für die gesamte Laufzeit ausführt und bezahlt. Nun wünscht der Mieter eine neue Heizung und bessere Wärmedämmung. Müssen wir die Kosten von bis zu 20.000 € tragen?

Sie haben mit Ihrem Mieter eine Staffelmiete über einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbart; die Voraussetzungen und Konsequenzen einer solchen Staffelmiete sind in § 557 a BGB geregelt.

Wir unterstellen, dass Ihre mietvertragliche Regelung den Anforderungen des § 557 a BGB genügt. Bei einer wirksamen abgeschlossenen Staffelmietvereinbarung sind während der Laufzeit des Mietvertrages nach § 577 a Abs. 2 BGB Mieterhöhungen...