Holzvergaserheizung wie oft kehren?

Wir heizen unser Haus mit einem Holzvergaserkessel plus Solarthermie. Ab März bleibt der Ofen monatelang aus, dennoch fegt der Schornsteinfeger zweimal jährlich. Die hohen Kosten für den Schornsteinfeger ärgern uns. Ist es zulässig, dass der Ofen nur noch einmal im Jahr gekehrt wird?

Seit Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes 2008 können Verbraucher für die im Feuerstättenbescheid festgestellten Arbeiten einen Schornstein­feger ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich, wie die Feuerstättenschau und das Erstellen bzw. Ändern des Feuerstättenbescheids, ist aber nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) zuständig. Die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Feuerungsanlagen (KÜO) bildet die gesetzliche Grundlage für die Kehr- und Überprüfungstermine.

In Ihrem Fall handelt es sich um einen Holzvergaserkessel, der nach § 15 der 1. BImSchV eine wiederkehrend zu überwachende Feuerstätte ist. Die KÜO schreibt hier...