Energieausweis notwendig?

Wir besitzen zwei Wohnungen in einem Gebäudekomplex mit sieben Einheiten. Drei Wohnungen sind vermietet, in vier wohnen die Eigentümer. Jetzt müssen wir eine Wohnung neu vermieten. Für das Wohngebäude liegt noch kein Energieausweis vor. Wer trägt die Kosten? Müssen wir die Energiekennziffern in der Zeitungsanzeige angeben?

Setzen Sie sich unverzüglich mit dem Verwalter der Wohnungen in Verbindung. Er muss im Auftrag der Eigentümergemeinschaft den Energieausweis beschaffen. Die Eigentümergemeinschaft muss die Kosten tragen, selbst wenn ein Wohnungseigentümer oder wenn mehrere Eigentümer Einspruch erheben. Denn jeder Eigentümer hat Anspruch, dass ein Energieausweis für das Wohngebäude erstellt wird.

Sie als Vermieter benötigen den Ausweis, wenn demnächst potenzielle Mieter Ihre Wohnung besichtigen. Sie müssen den Ausweis unaufgefordert vorzeigen. Die Mieter sollen anhand der Verbrauchswerte erkennen, ob die Wohnung gut...