Bauholz als Brennstoff ungeeignet

Seit Kurzem betreibe ich meinen Festbrennstoffkessel mit Bauholz aus den 60er-Jahren. Das hinterlässt im Ofen und Kamin eine Menge Glanzruß. Kann es sein, dass das Holz behandelt wurde?

Nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) dürfen Feuerungsanlagen nur mit Brennstoffen betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Für den genannten Festbrennstoffkessel ist das naturbelassenes und stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde.

Das aus Abrissarbeiten stammende „Bauholz“ erfüllt nicht die vorgenannten Anforderungen an den Brennstoff und ist nicht für den Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen geeignet. Mit gutem Grund wird Holz aus Abrissarbeiten vom...