Nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) dürfen Feuerungsanlagen nur mit Brennstoffen betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Für den genannten Festbrennstoffkessel ist das naturbelassenes und stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde.
Das aus Abrissarbeiten stammende „Bauholz“ erfüllt nicht die vorgenannten Anforderungen an den Brennstoff und ist nicht für den Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen geeignet. Mit gutem Grund wird Holz aus Abrissarbeiten vom Gesetzgeber immer als sogenanntes „Gebrauchtholz“ und als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingestuft. Dieses Altholz darf nur in hierfür geeigneten und zugelassenen Anlagen eingesetzt werden.
Die genannten Ablagerungen in Form von aggressivem Glanzruß sind auf eine unvollständige Verbrennung und das Schwelen des eingesetzten „Bauholzes“ zurückzuführen. Das Holz brennt aufgrund der „kompakten“ Oberflächenstruktur nur sehr schlecht, das heißt, die Zellstruktur ist infolge der mechanischen Bearbeitung und durch eine chemische Behandlung des Holzes (etwa durch Farben, Lacke oder Imprägnierung) verschlossen. Die hieraus resultierende „kalte“ Verbrennung führt zur sogenannten „Reduktion“ organischer Verbindungen und zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid zu Ruß oder Holzteer. Wird dieses „Gebrauchtholz“ zudem kompakt und in großer Menge in den Füllraum eingeschichtet, verstärkt sich der Effekt der Glanzrußbildung.
Gleichzeitig können bei der Verbrennung von Altholz Schwermetalle sowie Dioxine entstehen. Gleiches gilt für Holzwerkstoffe wie Spanplatten oder Sperrholz.
Deshalb gilt: Nur naturbelassenes Holz in der heimischen Feuerstätte einsetzen. Mit holzfremden Stoffen verunreinigte Hölzer schaden der Umwelt und senken die Lebensdauer der Feuerungsanlage.
Sie sollten auf jeden Fall einen Schornsteinfegermeister zurate ziehen, der den Ruß entfernt. Bei Ablagerungen im Abgassystem besteht die Gefahr eines Schornsteinbrandes.
(Folge 48-2018)