Heute steht jeder alte Ofen auf dem Prüfstand. Denn seit 2010 gilt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Darin hat der Gesetzgeber strengere Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid (CO)-Ausstoß festgelegt. Für ältere Holzöfen gelten die Grenzwerte: 4 g/m3 CO und 0,15 g/m3 Staub.
Seit dem 1. Januar 2015 hat sich die BImSchV nochmals verschärft. Was dazu führt, dass Öfen, deren Abgaswerte nicht durch den Hersteller feststellbar sind oder die Grenzwerte 4 g/m3 CO und 0,15 g/m3 Staub nicht einhalten, mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachgerüstet werden müssen. Ansonsten werden sie stillgelegt.
Es gelten folgende Übergangsfristen: Für Öfen, die in der Zeit von 1985 bis 1994 in Betrieb genommen wurden, ist es der 31. Dezember 2020. Bei Öfen mit Inbetriebnahme 1. Januar 1994 bis 22. März 2010 endet die Übergangsfrist am 31. Dezember 2024.
Da für Ihren Bullerjan kein entsprechendes Zeugnis vorliegt und Sie dieses offenbar auch nicht vom Hersteller bekommen, wird der Ofen mit Ende der Übergangsfrist höchstwahrscheinlich stillgelegt. Versuchen Sie, sich um einen Nachweis zu kümmern. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister und lassen ihn vor Ort eine Feststoffmessung vornehmen (kostet rund 100 €). Danach liegen die Werte vor. Der Schornsteinfeger kann Ihren Ofen in eine Schadstoffklasse einordnen und über „sein Schicksal“ entscheiden.
Sind die Werte viel zu hoch, wird der Ofen leider stillgelegt. Oft sind jedoch Bedienungsfehler – insbesondere bei der Regelung der Luftzufuhr und der Auswahl des Holzes – Gründe für hohe Emissionen. Der Schornsteinfeger oder ein Vertreter für Bullerjans berät, wie man hier selbst nachbessern kann. Bei neueren Bullerjan-Öfen baut der Hersteller zusätzlich im hinteren Teil eine Klappe für die Luftführung ein, um die Abgaswerte zu verbessern. Das Prinzip funktioniert wie eine Nachverbrennung. Von einer Nachrüstung eines Feinstaubfilters bei alten Anlagen ist abzuraten. Diese Maßnahme ist viel zu kompliziert und zu kostspielig. Sie steht in keinem Verhältnis zur Anschaffung eines neuen Bullerjans für 4.000 bis 6.000 €.
(Folge 50-2018)