Aus für den alten Bullerjan?

Wir betreiben seit mehr als 30 Jahren einen Bullerjan und fürchten, dass er stillgelegt wird. Wir haben leider weder ein Typenschild noch bekommen wir nachträglich ein Prüfzeugnis vom Hersteller. Können wir was tun, um den Ofen weiterzubetreiben?

Heute steht jeder alte Ofen auf dem Prüfstand. Denn seit 2010 gilt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Darin hat der Gesetzgeber strengere Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid (CO)-Ausstoß festgelegt. Für ältere Holzöfen gelten die Grenzwerte: 4 g/m3 CO und 0,15 g/m3 Staub.

Seit dem 1. Januar 2015 hat sich die BImSchV nochmals verschärft. Was dazu führt, dass Öfen, deren Abgaswerte nicht durch den Hersteller feststellbar sind oder die Grenzwerte 4 g/m3 CO und 0,15 g/m3 Staub nicht einhalten, mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachgerüstet werden müssen. Ansonsten werden sie stillgelegt.

Es gelten...