Aus für alte Öfen?

2015 soll der Feinstaub aus Öfen gedrosselt werden. Wir haben in unserem Haus zwei geschlossene Öfen (26 Jahre alt) stehen. Sie werden separat, mit Holzscheiten, betrieben. Unterlagen vom Hersteller bzw. Quittungen mit Kaufdatum, die das Alter belegen, existieren nicht mehr. Die Öfen sind allerdings nicht der Hauptwärmespender. Dürfen wir die Öfen nun nicht mehr benutzen?

Einzelraumfeuerungen wie etwa Heizeinsätze, Kaminöfen, Kachelöfen & Co. unterliegen den Bestimmungen der im März 2010 in Kraft getretenen novellierten 1. Bundesimissionsschutzverordnung (BImSchV). Diese sieht den Nachweis zum Einhalten von Emissionsgrenzwerten für Staub und Kohlenmonoxid auch von Bestandsanlagen durch die sogenannte „Typprüfung“ des Herstellers bzw. den Nachweis mittels Prüfstandmessung durch eine autorisierte Prüfstelle vor...