Altes Haus – neue Heizung?

Ich beabsichtige ein Einfamilienhaus zur Vermietung zu kaufen. Das Haus ist Baujahr 1999 und so alt ist auch die Gastherme im Haus. Nun habe ich erfahren, dass ich als neuer Eigentümer nach dem aktuellen Gesetz binnen zwei Jahren eine neue Heizung einbauen muss. Ist das richtig oder darf die Heizung so lange laufen, wie sie die Abgaswerte einhält?

In der momentanen Nullzinswelt sind Immobilien für Kapitalanleger interessant. Richtig ist, dass diese Geldanlage auch teure Überraschungen parat halten kann. So müssen Käufer und Erben bei alten Gebäuden mit zusätzlichen Kosten wegen bestehender Sanierungspflichten rechnen.

Wer seine Immobilie nach dem 1. Februar 2002 gekauft hat, muss die Öl- oder Gasheizung gegen ein neues, modernes Heizsystem austauschen, wenn diese älter als 30 Jahre ist. Hierfür hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit. Es gibt allerdings bestimmte Vorgaben und Ausnahmen.

Das Gesetz, das hier Klarheit schafft, ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG ist die entscheidende Grundlage bei Fragen zu alten Heizungen und zum Heizungstausch. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzt...


Mehr zu dem Thema