In der momentanen Nullzinswelt sind Immobilien für Kapitalanleger interessant. Richtig ist, dass diese Geldanlage auch teure Überraschungen parat halten kann. So müssen Käufer und Erben bei alten Gebäuden mit zusätzlichen Kosten wegen bestehender Sanierungspflichten rechnen.
Wer seine Immobilie nach dem 1. Februar 2002 gekauft hat, muss die Öl- oder Gasheizung gegen ein neues, modernes Heizsystem austauschen, wenn diese älter als 30 Jahre ist. Hierfür hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit. Es gibt allerdings bestimmte Vorgaben und Ausnahmen.
Das Gesetz, das hier Klarheit schafft, ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG ist die entscheidende Grundlage bei Fragen zu alten Heizungen und zum Heizungstausch. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dieses neue Gesetz schreibt den möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden, egal ob Altbau oder Neubau, vor.
Austauschpflicht für bestimmte Heizungen
Der § 72 „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ im GEG regelt, dass eine Öl- oder Gasheizung ausgetauscht werden muss, wenn sie:
- vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden ist,
- ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden ist und nun 30 Jahre alt ist,
- eine Konstanttemperaturtechnik verwendet (Standard- und Konstanttemperaturkessel),
- eine Nennleistung von 4 bis 400 kW besteht.
Allerdings sieht das GEG in § 72 auch Ausnahmen vor. Alte Öl- oder Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden, selbst wenn sie älter als 30 Jahre sind, wenn
- die Heizkessel mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet sind,
- eine Nennleistung von unter
- 4 oder über 400 kW haben.
- Festbrennstoffkessel und Einzelraumheizungen sowie direkt befeuerte Warmwasserbereiter müssen auch nicht ausgetauscht werden.
Hinweise: Mit dem Energieausweis erhalten Sie beim Kauf die wichtigsten Kennzahlen zum Verbrauch. Das Alter der Heizung können Sie am Typenschild der Heizung ablesen. Maßgeblich ist das Alter des Kessels, nicht des Brenners. Hausbesitzer müssen auch dann ihren Heizkessel nach 30 Jahren tauschen, wenn sie bereits den Brenner oder einzelne Komponenten getauscht haben.
Staatliche Förderung möglich
Wer von der Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen betroffen ist, kann von staatlichen Förderungen profitieren. Diese gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
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