In welchen Zeitabständen Kraftfahrzeuge zur Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) erscheinen müssen, ist in § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung festgelegt.
Keine Untersuchungspflicht besteht für Zugmaschinen, Stapler und Lkw bis 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH), land- und forstwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h und land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.
In einem Rhythmus von 24 Monaten zur Hauptuntersuchung müssen Zugmaschinen, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Lkw und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h. Dies ist unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse.
Zugmaschinen, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Lkw mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht weniger als 3,5 t beträgt. Liegt das zulässige Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t, beträgt der Prüfungszeitraum zwölf Monate.
Für Ihre Frage bedeutet das, Sie müssten Ihren Unimog auf ein zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t ablasten. Da jedoch das Leergewicht bereits 3,5 t beträgt, ist dies nicht möglich.