Traktor: Besser mit Licht unterwegs

Immer wieder sehe ich Schlepper, die kein Licht eingeschaltet haben. Gerne hätte ich gewusst, wann Schlepper mit Licht fahren müssen. Gibt es dafür Regeln?

Der Gesetzgeber unterscheidet hinsichtlich der vorgeschriebenen Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen nicht zwischen Traktoren und anderen Kraftfahrzeugen.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 17 StVO) ist bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst ­erfordern, die Beleuchtung vom Fahrzeug zu benutzen. Sollte Schneefall, Nebel oder Regen die Sicht behindern, dann ist am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Eine erhebliche Sichtbehinderung ist in der Regel bei Sichtweiten unter 80 m anzunehmen. Allerdings ist die Rechtsprechung hier uneinheitlich. Auf alle Fälle muss der Schlepperfahrer die...