Sind Sonderkraftstoffe Pflicht?

Ist es richtig, dass Arbeitgeber ihre Zweitaktmotorgeräte nicht mit einem Gemisch aus Normalbenzin und Zweitaktöl betreiben dürfen?

Arbeitgeber müssen beim Einsatz gefährlicher Stoffe laut Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung prüfen, ob es Ersatzstoffe gibt, deren Verwendung weniger gesundheitsgefährdend sind.

Insofern ist auch die Verwendung von sogenannten Sonderkraftstoffen für handgeführte Geräte mit Zweitaktmotor Pflicht. Das trifft für alle Arbeitgeber zu.

Die näheren Zusammenhänge erklärt ein Text der Unfallkasse Sachsen-Anhalt: „Verfahrensbedingt kommt es beim Betrieb von 2-Takt-Verbrennungsmotoren zu sogenannten Spülverlusten, das heißt im Abgas befindet sich unverbrannter Kraftstoff, der...