Schleppen erlaubt?

Wir möchten einen abgemeldeten Schlepper über öffentliche Straßen zu einer Scheune transportieren. Dürfen wir ihn dafür hinter einen zugelassenen Traktor hängen und dorthin schleppen?

Zu Ihrer Frage gibt es im § 15 Straßenverkehrsordnung sowie im § 33 Straßenverkehrszulassungsordnung klare Regelungen. Zum Verständnis vorweg: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Schleppen und Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Sinne des § 15a Straßenverkehrsordnung ist das Abschleppen das Ziehen eines liegen gebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur
– Behebung der Betriebsunfähigkeit,
– Verwertung des Fahrzeuges,
– Vernichtung des Fahrzeugs.

Das Schleppen dagegen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rändern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt.

Da es sich in Ihrem Fall nicht...