Rundumleuchte notwendig?

Wir setzen einen 40-km/h-Schlepper und einen 24-t-Dreiachsanhänger – 11,5 m lang, 2,50 m breit – für den Ballentransport ein. Können oder müssen wir am Fahrzeug eine gelbe Rundumleuchte anbringen?

So wie Sie Ihre Fahrzeugkombination aus Schlepper und Anhänger beschreiben, handelt es sich dabei um Einzelfahrzeuge, die den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Sofern Sie beim Beladen des Anhängers die zulässigen Maße landwirtschaftlicher Fahrzeuge nicht überschreiten, ist eine gelbe Rundumleuchte weder vorgeschrieben noch erlaubt. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirt­schaft­liche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder...