Das grüne Kennzeichen an Ihrem Viehanhänger bedeutet, dass dieses Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Für Pkw-Anhänger gibt es dabei zwei Varianten. Entweder handelt es sich um einen Anhänger, der in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt wird und dessen Steuerbefreiung nur gilt, wenn ausschließlich land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Bedarfsgüter transportiert werden oder es handelt sich um einen Anhänger für den Tiertransport zu Sportzwecken, was ebenfalls steuerbegünstigt ist.
Im ersten Fall dürfen Sie den steuerbefreiten Anhänger nur verwenden, wenn Ihr Bekannter einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hat und die Schafhaltung zu Erwerbszwecken betrieben wird. Zusätzlich ist zu beachten, dass der Anhänger im beschriebenen Fall nur hinter einer lof-Zugmaschine betrieben werden darf.
Handelt es sich jedoch um eine Steuerbefreiung für den Tiertransport zu Sportzwecken, ist das Befördern anderer Güter grundsätzlich ausgeschlossen. In diesem Fall dürften Sie also Ihren Rasenmähertraktor auf keinen Fall mit Ihrem steuerbefreiten Anhänger befördern.