Kürzlich hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die Steuererstattung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben genutzte Biokraftstoffe bis zum 31. Dezember 2020 bestehen bleibt. Die Landwirte erhalten damit bei der Verwendung von Biokraftstoffen in Landmaschinen wieder die volle Steuerrückvergütung in Höhe von 45 Cent/l.
Damit ist es wieder interessant, klimafreundliche Kraftstoffe wie Biodiesel, Rapsölkraftstoff oder Biomethan in der Land- und Forstwirtschaft einzusetzen. Der Deutsche Bauernverband fordert aber eine langfristige Sicherheit mindestens bis 2030, damit Landwirte und Landmaschinenindustrie investieren können. So sei im Rahmen des nationalen Klimaschutzplanes eine Langfriststrategie für Biokraftstoffe zu fordern. Biokraftstoffe aus heimischer Rohstoffproduktion und Verarbeitung würden einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum, zur Gewinnung von wertvollem Futtereiweiß aus Raps und der Veredlung der Nährstoffe aus Biogasgülle liefern.
(Folge 29-2018)