Ohne GS-Zeichen?

Ich habe einen Trennständer für eine Flex gekauft. Dieser Ständer hat kein GS-Zeichen. Was geschieht, wenn etwas passiert: Kann die BG oder die Versicherung Ärger machen, weil dieses Zeichen nicht vorhanden ist? Auf Nachfrage sagte der Händler, dass nur Firmen die Pflicht haben, mit GS-geprüften Geräten zu arbeiten, ich aber nicht. Ist das richtig?

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) § 3 „Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ darf ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungs­gemäßer oder vorhersehbarer
Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Somit trägt der Hers­teller die Verantwortung für die
Sicherheit der von ihm verkauften Produkte.

Ein Hersteller kann jedoch bei einer zugelassenen Prüfstelle das GS-Zeichen für ein Produkt beantragen. In diesem Fall wird die...