Wir gehen davon aus, dass Sie die alten Anhänger im landwirtschaftlichen Betrieb und auch für solche Zwecke einsetzen. Damit fallen diese lof-Anhänger nicht unter die Zulassungsverfahren. Die Anhänger erhalten das Wiederholungskennzeichen, in der Regel von einer Zugmaschine des Betriebes, und müssen heckseitig ein 25-km/h-Schild mitführen. Ist eine Betriebserlaubnis vorhanden, können Sie diese zu Hause aufbewahren, müssen sie auf Verlangen der Polizei aber vorzeigen können. Alle zulassungsfreien Anhänger benötigen seit Juli 1961 eine Betriebserlaubnis.
Was können Sie tun, wenn die Betriebserlaubnis nicht mehr auffindbar ist?
- Sie wenden sich an den Hersteller und geben dort die Daten vom Typenschild und/oder Fahrgestellnummer an. Diese Identitäten sind meistens auf der rechten Seite in Fahrtrichtung des Anhängers am Rahmen angebracht. Vom Hersteller könnten Sie eine Kopie erhalten.
- Teilweise produzieren die Hersteller aber nicht mehr. Dann können Sie eine Anfrage ans Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg richten. Dort könnte eine Zweitschrift vorhanden sein. Die Anfrage sollte über eine Werkstatt laufen.
- Die teurere Lösung ist eine Neuabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Dabei erleichtern vorhandene Typenschilder oder Fahrgestellnummern die Arbeit.
Für vor Baujahr Juli 1961 hergestellte Anhänger ist eine Betriebserlaubnis nicht erforderlich. Dies gibt auch der § 50, Ausnahmen der Fahrzeugzulassung VO (FZV), wieder. Allerdings müssen alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen in Ordnung sein. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte trotz des Alters eine Abnahme durch einen Sachverständigen auferlegt werden.