Mit Aufsitzmäher auf die Straße?

Ich möchte zur Pflege kleiner, hofnaher Grünlandflächen einen Aufsitzrasenmäher anschaffen. Um die Flächen zu erreichen, muss ich öffentliche Wege und Straßen benutzen. Ist das erlaubt und was muss ich beachten?

Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen Kraftfahrzeuge nur dann zum Verkehr zugelassen werden, wenn sie eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h aufweisen. Achten Sie also beim Kauf darauf, dass Ihr Aufsitzrasenmäher diesen Wert nicht überschreitet. Da es sich bei einem...